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Startseite Sicherheit geht vor: Organisatorischer Laserschutz am Arbeitsplatz

Sicherheit geht vor: Organisatorischer Laserschutz am Arbeitsplatz

Organisatorischer und betrieblicher Laserschutz nimmt immer mehr an Bedeutung zu, da Lasertechnologien bereits viele Branchen erreicht haben und auch zukünftig weiter revolutionieren werden. Es geht demnach für betroffene Unternehmen, z.B. im metallverarbeitenden Gewerbe, darum geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit von Mitarbeitern und Personen im Umgang mit Laseranlagen und Lasergeräten sowie in der dazu gehörenden Produktionsumgebung zu gewährleisten und grundsätzliche Sicherheitsbedenken auszuräumen.

Geeignete Maßnahmen basieren auf entsprechenden Gesetzen, Normen und Regeln, so z.B. auf der „Verordnung zu künstlicher optischer Bestrahlung“ (OStrV) oder auf der DIN EN 60825 „Sicherheit von Lasereinrichtungen“.

Was gehört nun konkret zum Organisatorischen Laserschutz:

  1. Risikobewertung: Identifizierung potenzieller Gefahrenquellen, Bewertung derselben sowie Festlegung von Schutzmaßnahmen

  2. Sicherheitszonen: Einrichtung klar gekennzeichneter Bereiche

  3. Technische Sicherheitsvorkehrungen: Abschirmungen und Warnsysteme

  4. Laserschutzbeauftragte: Schriftliche Bestellung und Qualifizierung der Person(en) durch zertifizierte Schulungsmaßnahmen

  5. Einweisung betroffener Mitarbeiter: Verhalten im Umgang mit Lasergeräten, Bedeutung der persönlichen Schutzausrüstung und Erläuterung der Notfallregelungen

  6. Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften: Sorge tragen, dass alle relevanten gesetzlichen Vorschriften und Normen eingehalten werden

Insgesamt erfordert der organisatorische und betriebliche Laserschutz also eine ganzheitliche Herangehensweise, die insbesondere Risikobewertung, Schulung, technische Sicherheitsmaßnahmen und regelmäßige Überprüfungen umfasst. Indem Unternehmen diese Maßnahmen ernst nehmen und konsequent umsetzen, können sie das geforderte sichere Arbeitsumfeld gewährleisten und das anvisierte Potenzial der Lasertechnologie voll ausschöpfen.

Betroffene Betriebe sollten sich hierzu bei qualifizierten Einrichtungen und Instanzen beraten lassen und sich dort auch hilfreiche, d.h. relevante Informationen beschaffen. So bietet u.a. die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) die Broschüre „Arbeitsschutzkompakt Nr.024: Arbeiten mit Laserschneid- und schweißanlagen“ an und das Bayerische Laserzentrum (blz) erarbeitet Laserschutzkonzepte und führt Weiterbildungen zu Arbeits- und Laserschutz durch

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