In Schweißfachbetrieben, in denen Handlasergeräte zum Einsatz kommen, spielen Laserschutz und entsprechende Vorkehrungen eine wichtige Rolle.
Laut der Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung (Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung – OStrV) haben Arbeitgeber die Pflicht, falls sie nicht selbst über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügen, mit Aufnahme des Betriebs eine(n) Laserschutzbeauftragte(n) mit Fachkenntnissen schriftlich zu bestellen.
Die Aufgabe ist demnach klar: „Safety first“ für alle Mitarbeiter*innen sicherstellen!
Laserschutzbeauftragte müssen somit über fundiertes Fachwissen verfügen, um die Gefahren von Laserstrahlung einschätzen zu können und um dafür Sorge zu tragen, dass gesetzliche Vorschriften eingehalten werden.
Die entsprechenden Fachkenntnisse sind durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang (mit Abschlussprüfung) zu erlangen und nachzuweisen sowie durch regelmäßige Fortbildungen (Die TROS Laserstrahlung präzisiert dies auf mindestens alle 5 Jahre) auf dem aktuellen Stand zu halten (OStrV § 5 Absatz 2).
Zu den Kernaufgaben gehört die regelmäßige Überprüfung der Im Betrieb ergriffenen Schutzmaßnahmen, wozu auch die Bereitstellung und Wartung von Schutzausrüstung für das Schweißfachpersonal gehört. Laserschutzbeauftragte vermitteln darüber hinaus das nötige Wissen für einen sicheren Umgang mit den Lasergeräten.
Damit trägt die Arbeit von Laserschutzbeauftragten maßgeblich dazu bei, Unfälle zu verhindern und darüber die Produktivität zu steigern. Letztendlich stehen sie als „Hüter der Augen und der Gesundheit“ im Dienste einer jeden Person, die im operativen Betrieb mit Laserstrahlung in Berührung kommt oder kommen kann.